Lehrkräfte aus anderen Ländern
Sie haben in einem anderen Bundesland oder im Ausland (EU- oder Nicht-EU-Staat) einen Lehramtsabschluss erworben und möchten in NRW als Lehrkraft arbeiten.
Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss aus einem anderen Bundesland
Für die Anerkennung Ihrer Lehramtsprüfung (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus anderen Bundesländern sind je nach Lehramt folgende Bezirksregierungen zuständig:
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel 0211 475-0
- für das Lehramt an Berufskollegs
- für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel 0251 411-0
- für das Lehramt an Grundschulen
- für das Lehramt an Haupt-, Real,- Sekundar- und Gesamtschulen
- für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung
Lehrkräfte aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz
Sie haben eine Lehramtsbefähigung in einem EU-Staat oder des EWR bzw. der Schweiz erworben und möchten diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen?
Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR bzw. der Schweiz können beantragen, dass ihre im Mitgliedsstaat erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten
Falls die Bezirksregierung Arnsberg bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.
Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme - Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung - verbunden ist?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstellen des Landesprüfungsamtes beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen:
LPA Außenstelle Essen zuständig für - Universität Duisburg-Essen - Folkwang Universität der Künste - Bergische Universität Wuppertal - Kunstakademie Düsseldorf - Ruhr-Universität Bochum - TU Dortmund |
LPA Außenstelle Köln zuständig für - Universität zu Köln - Deutsche Sporthochschule Köln - Musikhochschule Köln - Universität Bonn - RWTH Aachen - Alanus Hochschule |
LPA Außenstelle Münster zuständig für - Westfälische Wilhelms-Universität Münster - Kunsthochschule Münster - Fachhochschule Münster |
LPA Außenstelle Paderborn zuständig für - Universität Paderborn - Universität Bielefeld - Musikhochschule Detmold |
LPA Außenstelle Siegen zuständig für - Universität Siegen |
Lehrkräfte aus Nicht-EU-Staaten
Sie haben eine Lehramtsbefähigung in einem Nicht - EU-Staat erworben und möchten diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen?
Angehörige eines Nicht-EU-Staates können beantragen, dass ihre im jeweiligen Heimatland erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird.
Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: 05231 71-0
Falls die Bezirksregierung Detmold bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.
Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme - Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung - verbunden ist?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Außenstellen des Landesprüfungsamtes beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen:
LPA Außenstelle Essen zuständig für - Universität Duisburg-Essen - Folkwang Universität der Künste - Bergische Universität Wuppertal - Kunstakademie Düsseldorf - Ruhr-Universität Bochum - TU Dortmund |
LPA Außenstelle Köln zuständig für - Universität zu Köln - Deutsche Sporthochschule Köln - Musikhochschule Köln - Universität Bonn - RWTH Aachen - Alanus Hochschule |
LPA Außenstelle Münster zuständig für - Westfälische Wilhelms-Universität Münster - Kunsthochschule Münster - Fachhochschule Münster |
LPA Außenstelle Paderborn zuständig für - Universität Paderborn - Universität Bielefeld - Musikhochschule Detmold |
LPA Außenstelle Siegen zuständig für - Universität Siegen |
Kolloquium zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
Für die Ausgleichsmaßnahmen werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“ empfohlen.
Lehrkräfte aus nicht Nicht-EU-Staaten müssen bereits mit der Antragsstellung bei der Bezirksregierung Detmold einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf C 2-Niveau vorlegen.
Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung führt das Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen eine Sprachprüfung (Kolloquium zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse) durch. Es soll der Nachweis erbracht werden, dass die für die Erteilung des Unterrichts und die Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben in der Schule erforderlichen mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Die Anforderungen der Prüfung entsprechen dem Großen Deutschen Sprachdiplom.
Das Verfahren besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Es findet zweimal jährlich statt. Anmeldungen müssen dem Landesprüfungsamt bis zum 31.03. bzw. 30.09. eines Jahres vorliegen.
Ihre Anmeldung richten Sie an:
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen,
Außenstelle Essen
Universitätsstraße 15, V15 R02, 45141 Essen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
0201 – 183 7382 (Frau David)
oder poststelle-essen [at] pa.nrw.de.
Informationsblatt zum Verfahren Kolloquium
Informationen zu den Anforderungen und dem Aufbau der Prüfung