Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Ländern

Lehrkräfte aus anderen Ländern

Sie haben in einem anderen Bundesland oder im Ausland (EU- oder Drittstaat) einen Lehramtsabschluss erworben und möchten in NRW als Lehrkraft arbeiten. 

Lehrkräfte mit einem Lehramtsabschluss aus einem anderen Bundesland

Für die Anerkennung Ihrer Lehramtsprüfung (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) oder Ihrer Lehramtsbefähigung aus anderen Bundesländern sind je nach Lehramt folgende Bezirksregierungen zuständig:

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel 0211 475-0

  • für das Lehramt an Berufskollegs
  • für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel 0251 411-0

  • für das Lehramt an Grundschulen
  • für das Lehramt an Haupt-, Real,- Sekundar- und Gesamtschulen
  • für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung

Lehrkräfte aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz

Sie haben eine Lehramtsbefähigung in einem EU-Staat oder des EWR bzw. der Schweiz erworben und möchten diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen?

Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR bzw. der Schweiz können beantragen, dass ihre im Mitgliedsstaat erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird.

Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/personalangelegenheiten/einstellung-stellenangelegenheiten/anerkennungsstelle-fuer-den-lehrkraeftebereich

Falls die Bezirksregierung Arnsberg bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.

Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme – Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung – verbunden ist?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAQUILA beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen:

Zuständigkeit:

 

Dienststelle Köln

Gyrhofstraße 19-19 a

50931 Köln

 

Kontakt:

Frau Geisler, Tel.: 0221-470-2431

Frau Lambertz, Tel.: 0221-470-2421

Anerkennungen [at] laquila.nrw.de (Anerkennungen[at]laquila[dot]nrw[dot]de)

Lehrkräfte aus Drittstaaten

Sie haben eine Lehramtsbefähigung in einem Drittstaat erworben und möchten diese als Lehramtsbefähigung in NRW anerkennen lassen?

Angehörige eines Drittstaates können beantragen, dass ihre im jeweiligen Heimatland erworbene Befugnis für ein Lehramt als Lehramt in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird.

Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie bei der

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: 05231 71-0

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-46/anerkennung-lehramt

Falls die Bezirksregierung Detmold bei Ihnen im Zuge des Anerkennungsverfahrens wesentliche Unterschiede zu den Anforderungen in NRW festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, die Unterschiede in einem Anpassungslehrgang oder in einer Eignungsprüfung (Hinweise für Prüflinge und Hinweise für Seminare) auszugleichen.

Sie haben einen Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung erhalten, der mit einer Ausgleichsmaßnahme – Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung – verbunden ist?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAQUILA beraten Sie in Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold im Vorfeld der Entscheidung für den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung ausführlich über die Modalitäten und Anforderungen:

Zuständigkeit:

 

Dienststelle Köln

Gyrhofstraße 19-19 a

50931 Köln

 

Kontakt:

Frau Geisler, Tel.: 0221-470-2431

Frau Lambertz, Tel.: 0221-470-2421

Anerkennungen [at] laquila.nrw.de (Anerkennungen[at]laquila[dot]nrw[dot]de)

Kolloquium zum Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse

Für die Ausgleichsmaßnahmen werden deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates „Lernen, lehren, beurteilen“ empfohlen.

Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf C 2-Niveau ist zur Antragstellung bei der Bezirksregierung aktuell aber nicht mehr erforderlich!

Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung führt das LAQUILA eine Sprachprüfung (Kolloquium zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse) durch. Es soll der Nachweis erbracht werden, dass die für die Erteilung des Unterrichts und die Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben in der Schule erforderlichen mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. 

Das Verfahren besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Es findet zweimal jährlich statt. Anmeldungen müssen dem LAQUILA bis zum 31.03. bzw. 30.09. eines Jahres vorliegen.

Wenn Sie Interesse an dieser Sprachprüfung haben, wenden Sie sich bitte an:

Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung
Dienststelle Köln
Gyrhofstraße 19-19a

50931 Köln

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
0221 – 470 - 2431 (Frau Geisler) oder - 2421 (Frau Lambertz)
oder poststelle-koeln [at] laquila.nrw.de (poststelle-koeln[at]laquila[dot]nrw[dot]de).

Informationsblatt zum Verfahren Kolloquium

Informationen zu den Anforderungen und dem Aufbau der Prüfung

Tipps zur Vorbereitung

Meldeformular zur Sprachprüfung

Meldeformular zur Wiederholung der Sprachprüfung