Lehramt an Berufskollegs

Fachpraktische Tätigkeit

Sie studieren für das Lehramt an Berufskollegs und benötigen eine Bescheinigung als Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit?

Allgemeine Information:

Der Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit ist neben den erforderlichen Hochschulabschlüssen Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst.

Die fachpraktische Tätigkeit dient dem Ziel, die künftigen Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit den Lernorten und der Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll.

Nachzuweisen ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten Dauer. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. 
Nähere Bestimmungen dazu finden Sie hier.

Antragstellung:

Wichtiger Hinweis! Ab sofort sind alle Anträge und Anfragen an eine zentrale Stelle zu richten.

Nutzen Sie bitte für die Antragstellung ausschließlich das zentrale Funktionspostfachbk-fachpraxis [at] laquila.nrw.de ( bk-fachpraxis[at]laquila[dot]nrw[dot]de).

Zur Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: 

  1. Antragsformular: Antrag
  2. Formular Nachweis über berufliche Tätigkeiten/Praktika : Nachweis
  3. Studienbescheinigung (aktuell)

Sind Ihre eingereichten Unterlagen vollständig und entsprechen diese den gesetzlichen Vorgaben, wird die beantragte Bescheinigung erstellt und Ihnen per Post zugeschickt. Diese Bescheinigung ist im Rahmen der Lehrkräfteausbildung als abschließender Nachweis für die einschlägige fachpraktische Tätigkeit an anderer Stelle vorzulegen.

Im Falle fehlender Unterlagen oder bei Fragen dazu werden Sie von uns benachrichtigt. Fragen Ihrerseits richten Sie bitte telefonisch an s. Kontakte oder per Mail an bk-fachpraxis [at] laquila.nrw.de (bk-fachpraxis[at]laquila[dot]nrw[dot]de).

Bitte denken Sie daran, Ihre Unterlagen rechtzeitig einzureichen und planen Sie bitte eine ca. vierwöchige Bearbeitungszeit mit ein.