Lehrämter HRSGe - GyGe - Bk
Der berufsbegleitende Seiteneinstieg dauert 24 Monate und stellt Sie nach erfolgreich abgelegter Staatsprüfung den "grundständig" ausgebildeten Lehrkräften gleich.
Sie können in das Beamtenverhältnis übernommen werden, sofern Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls ist eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis möglich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Maßnahme
Im Wortlaut: Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) vom 6. Oktober 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. April 2016