FAQ EOP | V. Begleitung der Studierenden

V. Begleitung der Studierenden

Die Schule fördert die Orientierung und Professionalisierung von Studierenden in schulischen Praxisphasen (siehe Dimension 4.1, Referenzrahmen Schulqualität NRW). Die schulischen Begleiterinnen und Begleiter unterstützen die Studierenden im EOP bei der Erkundung des Berufsfelds, eröffnen den Studierenden vielfältige unterrichtliche sowie außerunterrichtliche Lerngelegenheiten (siehe Punkt IV. "Lerngelegenheiten") für Hospitationen, Beobachtungen und erste schulische Erprobungen und regen zur Reflexion an. Die konkreten Aufgaben der Studierenden in der Praxis können von Universität zu Universität variieren. Die begleitenden Lehrkräfte geben konstruktive Rückmeldungen. Sie bewerten nicht, sie beraten und unterstützen das Lernen im Praxisfeld Schule sowie Prozesse zur Eignungsreflexion.

Lehrkräfte begleiten die Studierenden in allen Phasen des EOP. Dabei bewerten sie nicht, sie beraten und unterstützen das Lernen im Praxisfeld Schule sowie Prozesse zur Eignungsreflexion. Entsprechend tragen begleitende Lehrkräfte keine Verantwortung für eine Bestätigung der Berufswahl oder ein Abraten von der Berufswahl, sondern bereichern die Selbstwahrnehmungen der Studierenden durch Fremdwahrnehmungen und unterstützen die Reflexionsprozesse. Durch entsprechende Fragen in den Gesprächen können begleitende Lehrkräfte bei den Studierenden die Auseinandersetzung mit eigenen Fragestellungen anregen sowie das Finden konkreter individueller Entwicklungsziele fördern. Letztendlich sind die Studierenden aber selbst verantwortlich dafür, welche Schlüsse sie aus der Eignungsreflexion ziehen.

Reflexionsgespräche geben Studierenden die Möglichkeit, die Anforderungen der Praxis und ihre eigene professionelle Entwicklung zu reflektieren und daraus Schlussfolgerungen für die individuelle Ausgestaltung ihrer weiteren Ausbildung abzuleiten. Anlässe für Gespräche sind z. B. Situationen und Handlungen aus der schulischen Praxis (z. B. Schüler*innenverhalten, Funktion von Ritualen) sowie übergreifende Themen wie Lehrerinnen- und Lehrergesundheit und Zeitmanagement (siehe ergänzend Handreichung zum EOP, S. 14f).

Es bietet sich an, im Rahmen des EOP mit einer begleitenden Lehrkraft drei Gespräche vorzusehen, am Anfang, in der Mitte und am Ende des Praktikumszeitraums. Weitere Informationen finden Sie hier.

Individuelle Beratungsgespräche sollten stets in einem professionellen Rahmen und in einer positiven und vertrauensvollen Atmosphäre auf Augenhöhe stattfinden. Generell sind alle beratenden Lehrkräfte zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Ausgestaltung der Beratungs- und Reflexionsgespräche beruht auf der Annahme der autonomen Lernerinnen und Lerner. Ziel ist es, die Selbstreflexionskompetenz der Studierenden durch Impulse und Nachfragen anzuregen, ihre Erfahrungen wahrzunehmen und zu reflektieren. Dabei soll seitens der Studierenden die Fremdwahrnehmung der schulischen Reflexionspartnerinnen und -partner mit ihrer Eigenwahrnehmung abgeglichen werden.

In der Regel sind die Studierenden mit der hochschulspezifischen Ausgestaltung des EOP vertraut und können hierzu auch Informationsmaterial bereitstellen. Bei Bedarf/Interesse finden sich hochschulspezifische Informationen auch auf den Webseiten der Hochschulen.

Bei Fragen oder Problemen ist eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Hochschule jederzeit möglich und erwünscht.

Spezifische Anrechnungsstunden für die Begleitung der Studierenden im EOP sind im Praxiselementeerlass nicht vorgesehen. Interne Anrechnungsregelungen sind der einzelnen Schule unbenommen.