Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) 2011 [pdf-Datei: 129 kByte] Die OVP vom 10.04.2011 enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt. Sie gilt für Lehramtsänwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ab dem 01.11.2011 in den Vorbereitungsdienst eintreten.
Ordnung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP-B) [pdf-Datei: 43 kByte] Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben und über eine berufspraktische Tätigkeit verfügen. Der Vorbereitungsdienst führt über eine Zweite Staatsprüfung zur Befähigung für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen.
Die OVP-B gilt auslaufend fort für Seiteneinsteigende, die bis zum 1.11.2009 eingestellt wurden.
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) 2001 Die OVP enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an Studienseminaren und Ausbildungsschulen und die Organisation der Zweiten Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. 12. 2001. Sie gilt noch für Ausbildungen, die vor dem 31.01.2004 begonnen wurden.